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AI Act: Fachgremien der Gesellschaft für Informatik beziehen Stellung

Pressemitteilung der Gesellschaft für Informatik

 

Heute, am 1. August, tritt der EU AI Act in Kraft und schafft eine verbindliche Regelung für die Entwicklung und den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Mit Positionspapieren ordnen der Fachbereich Künstliche Intelligenz sowie die Fachgruppe Informatik und Ethik der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) den Rechtsakt ein und beziehen Stellung zur erwarteten Wirksamkeit und kritischen Punkten.

"Beim AI Act ist insbesondere die moralische Dimension zu beachten. Diese sowie den Entstehungskontext und das regulatorische Umfeld beleuchtet das Positionspapier der Fachgruppe Informatik und Ethik. Der AI Act beruht nach eigenen Worten auf den Werten und Grundrechten der EU und verfolgt unter anderen das Ziel, diese in KI-Systemen zu verankern. Entsprechend ist er menschenzentriert, risikobasiert und kritikalitätsbewertend ausgestaltet. Das Positionspapier bietet eine kontextuelle Einordnung, um letztendlich zur Beteiligung am Diskurs anzuregen, ganz im Einklang mit den Ethischen Leitlinien der GI. „KI-Systeme stellen unsere Gesellschaft vor qualitativ neue Herausforderungen. Diese müssen nicht nur technisch, sondern ebenso in rechtlicher, ethischer und sozialer Hinsicht diskutiert werden. Zentral ist dabei die Frage der Technikfolgenabschätzung: In welcher digital transformierten Welt wollen wir künftig leben?“, so Christine Hennig, Sprecherin des GI-Fachbereichs Informatik und Gesellschaft, dem die Fachgruppe angehört." (Pressemitteilung der GI, 1.8.2024)

Zur Pressemitteilung mit den Links zu den beiden Positionspapieren der Fachgruppe Informatik und Ethik und des Fachbereichs Künstliche Intelligenz

Zur Fachgruppe "Informatik und Ethik"